Persönliches Budget

Mehr Freiheit mit dem Persönlichen Budget – selbst bestimmen, wer Sie unterstützt.

Seit dem 01.01.2008 haben Menschen mit Beeinträchtigung einen gesetzlichen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Damit können sie selbst entscheiden, von wem und in welcher Form sie Leistungen erhalten möchten.

Auch die Leistungen des Betreuten Einzelwohnens bei context – Rat & Tat können im Rahmen eines Persönlichen Budgets in Anspruch genommen werden.

Der Ablauf:

  • Sie stellen einen Antrag, z. B. auf ambulant betreutes Einzelwohnen.

  • Ihren individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen.

  • Auf dieser Basis erhalten Sie das Persönliche Budget – auch „persönliches Geld“ genannt.

  • Mit diesem Budget können Sie Leistungen bei einem Anbieter Ihrer Wahl – zum Beispiel bei context – Rat & Tat – finanzieren.

    Persönliches Budget: Mann und Frau sitzen am Tisch und prüfen Rechnungen (Foto KI unterstützt)

    Weitere Details rund um das Persönliche Budget:

    Der mögliche Umfang des Persönlichen Budgets deckt sich mit dem des Betreuten Einzelwohnens. Hauptunterschied ist, dass Sie mit dem Persönlichen Budget ihren individuellen Hilfebedarf an Leistungen eigenständig decken können.

    Im Ambulanten Betreuten Wohnen rechnet der Leistungsanbieter direkt mit dem Bezirk Oberfranken die erbrachten Leistungen ab. Im Persönlichen Budget werden die notwendigen Leistungen in Geld „umgerechnet“. Mit dem Persönlichen Budget können Sie dann selbst bestimmen, welche Hilfe Sie wann, wie oft und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Gewerbliche Anbieter müssen beim Bezirk Oberfranken anerkannt sein, context Rat & Tat ist selbstverständlich ein anerkannter Leistungsanbieter.

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    Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem Umfang Ihres Hilfebedarfes. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen in einer Budgetbesprechung vereinbart.

    Das Geld bekommen Sie vom zuständigen Leistungsträger auf Ihr Budgetkonto monatlich im Voraus überwiesen. Das Geld dürfen Sie nur für die in der Zielvereinbarung genannten Zwecke verwenden. Mit dem Persönlichen Budget können Sie Dienstleistungen, die Sie im Alltag benötigen, selbst organisieren und bei einem Anbieter, wie zum Beispiel context Rat & Tat, in Auftrag geben.

    Als budgetfähig gelten Leistungen, die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren.

    Nicht budgetfähig sind Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt).

    Mit dem Persönlichen Budget können Sie Förderungs- und Betreuungsleistungen wie im Ambulanten Betreuten Wohnen aus folgenden Bereichen beziehen:

                       · Wohnen                        · Freizeit

                       · Arbeit / Beruf               · Mobilität

                       · Bildung                         · Kommunikation

    Externe Links mit weiteren Informationen:

    www.forsea.de   (Das Persönliche Budget / Handbuch)

    www.lebenshilfe-bw.de   (Persönliches Budget von A-Z)

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